Kleine Windräder

Kleine Windräder

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Kleine Windräder unter Umständen nicht genehmigungspflichtig

  • In den meisten Gebieten in Deutschland sind Windkraftanlagen unter 5-10m Gesamthöhe genehmigungsfrei
  • abe nicht überall existiert eins solche Regelung und auch eine Windkraftanlage bzw. Windrad bis 3m Höhe muss alle Auflagen erfüllen, die auch große Windkraftanlagen erfüllen müssen.
  • Geräusch-Pegel, z.B. darf er in einigen Regionen Deutschlands ein Windrad niht mehr als 45 dB (nachts 35dB) Lautstärke überschreiten.

Reden Sie auch einmal mit Ihrem Nachbarn, bevor Sie anfangen!