Ziel ist guter Zustand der Gewässer – Ministerrat stimmt zu: Öffent-lichkeit erhält ab 22.12….

Ziel ist guter Zustand der Gewässer – Ministerrat stimmt zu: Öffent-lichkeit erhält ab 22.12….

Mainz –

Ziel ist guter Zustand der Gewässer – Ministerrat stimmt zu: Öffentlichkeit erhält ab 22.12. Einsicht in Planungsentwürfe

Der Ministerrat hat heute zugestimmt, dass ab 22. Dezember das öffentliche Verfahren zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) beginnen kann. Margit Conrad, Ministerin für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, hatte das Verfahren vorgestellt. Erste Entwürfe für den international koordinierten Bewirtschaftungsplan der Flussgebietseinheit Rhein und für die Maßnahmenprogramme liegen vor. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist es, bis 2015 einen europaweit definierten “guten Zustand” aller Gewässer zu erreichen.

“Das Ziel ist der ökologisch gute Zustand unserer Gewässer. Unser Konzept bindet die Öffentlichkeit frühzeitig in den Umsetzungsprozess der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ein”, stellt Ministerin Conrad fest. “Die weiteren Verbesserungen für die Gewässer in Rheinland-Pfalz ist ein großes Projekt und Teil der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes. Dabei erfolgen alle noch anstehenden Gewässerschutzmaßnahmen in enger Kooperation mit allen Beteiligten und nach Anhörung der breiten Öffentlichkeit.” Zur Erstellung der jetzt vorliegenden Entwürfe für den Bewirtschaftungsplan und die Maßnahmenprogramme wurden im Vorfeld bereits umfangreiche Abstimmungsge-spräche geführt – unter anderem mit den Vertretern der Umwelt- und Naturschutzverbände, der Landwirtschaft und in rund 200 Gesprächen mit betroffenen Kommunen.

Die aktive Einbeziehung und Anhörung der breiten Öffentlichkeit startet am 22. Dezember 2008. Alle Interessierten erhalten Einsicht in die Planungsunterlagen. Es besteht die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme an die zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd binnen sechs Monaten (Fristende: 22. 6.2009).

Der Bewirtschaftungsplan behandelt sämtliche Aspekte des Gewässerschutzes in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein. Die Maßnahmenprogramme sind Kernstück des Bewirtschaftungsplans und betreffen Oberrhein, Mittelrhein, Mosel/Saar und Niederrhein. Für diese Gebiete werden die geplanten Maßnahmen und Investitionen bis 2015 dargelegt. Für den Zeitraum von 2009 bis 2015 ist geplant, Investitionen in Höhe von 372 Millionen Euro zu tätigen, die durch das Land mit einem Fördermittelplafond von insgesamt 210 Millionen Euro unterstützt werden können; für den Doppelhaushalt 2009/2010 sind bereits entsprechende Fördermittel vorgesehen.

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie trat am 20. Dezember 2000 in Kraft; unmittelbar anschließend begannen die Vorarbeiten in Rheinland-Pfalz. Allein im Zeitraum von 1995 bis 2006 wurden Fördermittel in Höhe von 609 Millionen Euro aufgewendet und haben damit Investitionen in Höhe von 960 Millionen Euro ausgelöst.

“Ziel war und ist es, Ökologie und Ökonomie in Einklang zu bringen. Hier sind wir erfolgreich”, stellt Ministerin Conrad fest. Die Erfolgsgeschichte der “Aktion Blau” für den Gewässerschutz zum Beispiel wird fortgeschrieben. Die Ertüchtigung und der Neubau von kommunalen und gewerblichen Kläranlagen werden wie geplant weiter entwickelt. Gezielte Förderung unterstützt diese Prozesse.

Als ein Beispiel für mehr Gewässerschutz steht die zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der BASF SE getroffene Stickstoffvereinbarung: mit ihrer Hilfe wurden die Stickstoffeinträge in den Rhein bei Ludwigshafen stärker gemindert als es die Gesetze vorsehen.

Um einen “guten Zustand” der Flüsse und Bäche in Rheinland-Pfalz zu erreichen, müssen in den kommenden Jahren viele Aspekte berücksichtigt werden – das reicht von der Verbesserung der Durchgängigkeit der Flüsse für Fische über Reduzierung von Schadstoffen bis zu Erhaltung ausreichender Wassermengen auch in Sommermonaten. Auch Verbesserungen der Gewässerumgebung, Ufer oder Auen, spielen eine Rolle.

Hier ist Einsicht in die Planungen und Beteiligung möglich: www.wrrl.rlp.de : Auf den Internetseiten des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (www.mufv.rlp.de ) sowie auf den Internetseiten der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektionen Süd (www.sgdsued.rlp.de ) und Nord (www.sgdnord.rlp.de ) können eingesehen werden:

• Der Entwurf zum Bewirtschaftungsplan für die internationale Flussgebietseinheit Rhein

• Die Entwürfe zu den Koordinierungsberichten der vier nationalen bzw. internationalen Bearbeitungsgebiete Oberrhein, Mittelrhein, Mosel/Saar und Niederrhein sowie weiteren Hintergrunddokumenten

Alle Planungsunterlagen liegen in den Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz in Trier, Koblenz, Montabaur, Neustadt, Mainz und Kaiserslautern zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit aus.
Stellungnahmen bis zum 22.06.2009 sind an die für die Planungen zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektionen Süd und Nord in schriftlicher Form zu richten.

Verantwortlich für den Inhalt:
Stefanie Mittenzwei
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon: 06131-164645
Telefax: 06131/164649
e-mail: presse@mufv.rlp.de

/new/pmcounter.cfm?n_pinr_=350674″ width=”1″ height=”1″>