Versorgungsnetze in Bürstadt und Seeheim-Jugenheim: Eigentumsfrage wird jetzt vom BGH entschieden

Versorgungsnetze in Bürstadt und Seeheim-Jugenheim: Eigentumsfrage wird jetzt vom BGH entschieden

Darmstadt –

Versorgungsnetze in Bürstadt und Seeheim-Jugenheim: Eigentumsfrage wird jetzt vom BGH entschieden

DARMSTADT (leu) – Können Versorgungsnetze bei dem Neuabschluss von Konzessionsverträgen verpachtet oder müssen sie verkauft werden? Sind alte konzessionsvertragliche Regelungen, die einen Verkauf erfordern, noch immer gültig oder kann nach dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgegangen werden? Dieses lässt ausdrücklich eine Verpachtung zu. Zur Klärung dieser, für die Energiewirtschaft bedeutsamen, Fragen wurde jetzt, entgegen einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt, ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Im konkreten Fall geht es um das Erdgasnetz in Bürstadt und das Stromnetz in Seeheim-Jugenheim. Hintergrund war ein Konzessionswechsel im Jahr 2006.

“Dass wir eine Klärung der Fragen vor dem Bundesgerichtshof erwirkt haben, ist für uns ein wichtiger Etappensieg”, erklärt Albert Filbert, Vorstandsvorsitzender der HSE. Dies schaffe, so Filbert, gleichermaßen Rechtssicherheit für Kommunen und Versorgungsunternehmen.

Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz sieht bei einem Neuabschluss von Konzessionsverträgen explizit die “Überlassung” der Netze an den zukünftigen Netzbetreiber vor. Daher hat die HSE einen Verkauf der Netze in Seeheim-Jugenheim und Bürstadt abgelehnt und stattdessen den neuen Konzessionären eine Verpachtung angeboten. Dagegen haben diese vor dem Landgericht Darmstadt und dem Oberlandesgericht Frankfurt geklagt. Vor dem Landgericht Darmstadt wurde im April 2007 die Position der HSE bestätigt. Im Januar 2008 entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt teilweise zugunsten der neuen Konzessionäre, insbesondere in der Frage der Eigentumsübergabe. Das OLG hatte damals keine Revision zugelassen. Diese Entscheidung hat der BGH nun aufgehoben.

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