Verbraucherinformationsgesetz zum Schutz der Verbraucher vor Acrylamid nutzen

Verbraucherinformationsgesetz zum Schutz der Verbraucher vor Acrylamid nutzen

Berlin –

Verbraucherinformationsgesetz zum Schutz der Verbraucher vor Acrylamid nutzen

Zu dem heutigen Bericht der Bundesregierung ueber die Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes im Bundestagsausschuss fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklaert die stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss:

Die Untersuchungsergebnisse ueber die Hoehe der Acrylamidbelastungen in Lebensmitteln wie zum Beispiel Weihnachtsgebaeck muessen mit Nennung von Hersteller- und Produktnamen sofort veroeffentlicht werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher solche Produkte meiden und sich schuetzen koennen. Die zustaendigen Laenderbehoerden muessen endlich taetig werden und das Verbraucherinformationsgesetz im Interesse der Verbraucher nutzen. Acrylamid stellt ein ernstzunehmendes gesundheitliches Risiko dar. Deshalb darf nicht gewartet werden, bis das Weihnachtsgebaeck verzehrt und das Problem “gegessen” ist.

Das Verbraucherinformationsgesetz sieht die Information der Verbraucher ueber die Belastungen mit Acrylamid ausdruecklich vor. So wurde im Gesetzgebungsverfahren folgende Protokollnotiz in die Beschlussempfehlungen des Verbraucherschutzausschusses aufgenommen:

“Zur Klarstellung weisen die Fraktionen der CDU/CSU und SPD darauf hin, dass unter § 40 Absatz 1 Nr. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) mit Erzeugnissen, von denen “eine Gefaehrdung fuer die Sicherheit und Gesundheit ausgeht und auf Grund unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnis oder aus sonstigen Gruenden die Unsicherheit nicht in gebotener Zeit behoben werden kann” auch Erzeugnisse mit Inhaltsstoffen wie zum Beispiel Acrylamid erfasst sind.” (Bundestagsdrucksache 16/2011)

In der amtlichen Begruendung zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wird zudem deutlich, dass der Gesetzgeber Erkenntnisse aus der Lebensmittelueberwachung ueber Acrylamid veroeffentlicht sehen wollte. Deshalb muss dies auch schnellstmoeglich praktisch umgesetzt werden.

Nur durch die Veroeffentlichung werden Verbraucher auch ueber belastete Lebensmittel informiert, deren Hersteller nicht am derzeit freiwilligen Acrylamid-Minimierungskonzept teilnehmen. Die Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes muss dazu genutzt werden, den Anreiz zur Minimierung des Acrylamidgehaltes fuer alle Hersteller zu verstaerken – zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

© 2008 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de

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