Umweltminister Wilhelm Dietzel: „Aktive Einbeziehung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung der…

Umweltminister Wilhelm Dietzel: „Aktive Einbeziehung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung der…

Wiesbaden –

Umweltminister Wilhelm Dietzel: „Aktive Einbeziehung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Hessen“

Startschuss für Offenlage zu den Entwürfen von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm beginnt am 22. Dezember 2008

„Bei der Offenlegung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm hält Hessen selbstverständlich nicht nur die gesetzten Fristen ein, sondern bezieht die Öffentlichkeit auch aktiv mit ein“, sagte heute Umweltminister Wilhelm Dietzel. Der Minister weiter: „Dieses durch die EG-Wasserrahmenrichtlinie und das Hessische Wassergesetz zur aktiven Beteiligung der Öffentlichkeit vorgegebene Anhörungsverfahren gibt der Öffentlichkeit für ein halbes Jahr Gelegenheit, die offen gelegten Papiere zu studieren und dazu eine Stellungnahme abzugeben. Die Offenlegung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm ist der dritte und umfangreichste Baustein im Beteiligungsverfahren zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen!“. Das Umweltministerium wird die Beteiligung vom 22. Dezember 2008 bis 22. Juni 2009 durchführen.

Die Unterlagen können zu den üblichen Geschäftszeiten im Hessischen Umweltministerium, Mainzer Straße 80, und bei den drei Regierungspräsidien an den Standorten Darmstadt, Frankfurt, Wiesbaden, Gießen, Bad Hersfeld und Kassel eingesehen werden. Als besonderer Service ist das Dokument aber auch im Internet zum Einsehen und Herunterladen eingestellt. Interessierte finden es im Webauftritt zur hessischen Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie unter www.flussgebiete.hessen.de unter „Öffentlichkeitsbeteiligung“ ð „Konzeption und Aktivitäten“ ð „Offenlegung (Maßnahmenprogramm + Bewirtschaftungsplan)“.

Spätestens zum 22. Juni 2009 sollten Interessierte gegenüber dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Referat III 1, Mainzer Strasse 80, 65189 Wiesbaden, schriftlich Stellung genommen haben.

Im weiteren Verfahren werden dann Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm unter Einbeziehung der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet, damit sie Ende 2009 abschließend festgestellt und veröffentlicht werden können. Beide Papiere dienen dazu, dass der durch die Wasserrahmenrichtlinie vorgegebene gute Zustand in hessischen Gewässern 2015 erreicht wird.

Pressestelle
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