Rechtssicherheit für Schließung der Asse Bundeskabinett beschließt Novelle des Atomgesetzes

Rechtssicherheit für Schließung der Asse Bundeskabinett beschließt Novelle des Atomgesetzes

Berlin –

Rechtssicherheit für Schließung der Asse Bundeskabinett beschließt Novelle des Atomgesetzes

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Atomgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird zum einen die Zuverlässigkeitsprüfung verschärft, der sich Personen, die mit radioaktiven Stoffen umgehen müssen, unterziehen müssen. Zum anderen werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schließung der Schachtanlage Asse II klarer gefasst.

Zugang zu radioaktiven Stoffen erhält schon nach geltendem Recht nur, wer sich zuvor einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden unterzogen hat. Der heute beschlossene Gesetzentwurf ergänzt die bisher notwendigen Maßnahmen zur Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung. So wird der Katalog der Behörden und Stellen erweitert, an die im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung Anfragen nach bestimmten sicherheitsrelevanten Erkenntnissen gerichtet werden dürfen. Außerdem wird für bestimmte an der Überprüfung beteiligte Behörden die Verpflichtung eingeführt, nachträglich erlangte Informationen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Betroffenen bedeutsam sind, an die zuständige atomrechtliche Behörde zu melden.

Zum anderen sieht der Gesetzentwurf die Anwendung der atomrechtlichen Vorschriften für die Schließung der Schachtanlage Asse II bei Wolfenbüttel vor. Das Bundeskabinett hatte am 5. November 2008 beschlossen, dass ab dem 1. Januar das Bundesamt für Strahlenschutz Betreiber dieser Anlage wird. Zugleich war eine Klarstellung im Atomgesetz vereinbart worden.

Das Bundesamt für Strahlenschutz als neuer Betreiber wird für sowohl für die Schließung der Schachtanlage Asse II im Rahmen eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach dem Atomgesetz als auch für den Weiterbetrieb der Anlage bis zu ihrer Stilllegung verantwortlich sein.

Das zustimmungsbedürftige Gesetz wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Der Betreiberwechsel für die Asse ist unabhängig vom In-Kraft-Treten des Gesetzes.

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