NABU stellt Studie „Gentechnikrecht und Naturschutzrecht“ vor Unzureichende Gesetzgebung bremst…

NABU stellt Studie „Gentechnikrecht und Naturschutzrecht“ vor Unzureichende Gesetzgebung bremst…

Bonn –

NABU stellt Studie „Gentechnikrecht und Naturschutzrecht“ vor Unzureichende Gesetzgebung bremst Betroffene aus

Berlin – Gentechnisch veränderter Mais der Sorte MON 810 kann nach wie vor in Naturschutzgebieten sowie in ihrer unmittelbaren Umgebung angebaut werden. Gleichzeitig sollen gerade diese Schutzgebiete möglichst unbeeinflusst von Störfaktoren und ökologischen Risiken bleiben. Wenn Naturschutzverbände und die zuständigen Behörden aber den Anbau von Genmais in solchen Gebieten verbieten wollen, sehen sie sich einer verworrenen und komplizierten Rechtssituation gegenüber.

Vor diesem Hintergrund hat der NABU heute in Berlin eine Studie zu „Gentechnikrecht und Naturschutzrecht“ vorgestellt und die Ergebnisse mit Rechtsexperten und Politikern diskutiert. Die Studie wurde unter Leitung von Felix Ekardt, Professor für europäisches Recht an der Universität Bremen, erstellt. Sie gibt eine Übersicht über die vielfältigen gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um die Gentechnik und zeigt die praktischen und rechtlichen Probleme sowie Lösungsansätze.

Betroffene Imker und Landwirte, Umweltverbände und Naturschutzbehörden haben häufig keine Chance, überhaupt mit einer Klage vor Gericht gehört zu werden, da die bestehende Gesetzeslage eine Bürgerbeteiligung in Umweltbelangen nicht zulässt. Die Autoren der Studie fordern daher die sofortige Umsetzung der sogenannten Aarhus-Konvention, mit der die Rechte von Bürgern gestärkt werden sollen. Deutschland sperrt sich seit Jahren gegen die Umsetzung dieses völkerrechtlichen Vertrages.

Ferner fehlt eine unabhängige Forschung zu den Auswirkungen des Genpflanzen-Anbaus auf Ökosysteme. Um klagen zu können, müssen solche naturwissenschaftlichen Erkenntnisse vorgelegt werden – weder die Industrie noch das Bundesforschungsministerium haben bislang zu diesen Forschungsfragen ein schlüssiges Konzept erstellt.

„Der Gesetzgeber darf sich nicht länger vor der Aufgabe drücken, Imkern einen verlässlichen Rechtsrahmen zu bieten. Allerdings können die Bundesländer trotz der unklaren Rechtslage selber aktiv werden und gentechnikfreie Zonen rund um Naturschutzgebiete ausweisen. Bislang hat jedoch keine Behörde diese Möglichkeit genutzt“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Für Rückfragen:
Dr. Steffi Ober, NABU-Gentechnikexpertin
Tel. 030-284984-1612, mobil 0172-5254198.

Die Studie wird im Dezember veröffentlicht. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist im Internet zu finden unter www.NABU.de

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