Existenz von Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken gesichert

Existenz von Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken gesichert

Berlin –

Existenz von Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken gesichert

Übergangsregelung für BHKW-Betreiber, die Palm- und Sojaöl nutzen

Anlässlich der aktuellen Diskussionen um die Schaffung einer Übergangsregelung für BHKW-Betreiber, die Palm- und Sojaöl nutzen, erklären die zuständige umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Dr. Maria Flachsbarth MdB:

Die zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der SPD-Bundestagsfraktion haben sich am heutigen Donnerstag auf eine Übergangsregelung für den Einsatz von Palmöl und Sojaöl in Blockheizkraftwerken (BHKW) geeinigt.

Diese Einigung sieht vor, dass Anlagen, die vor dem 5. Dezember 2007 erstmalig in Betrieb genommen wurden oder bei denen der Kaufvertrag für die Anlage bis zu diesem Zeitpunkt geschlossen wurde, solange weiter den Anspruch auf den Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus) aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009, bis eine Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft getreten ist.

Darüber hinaus wurde festgelegt, dass diese Regelung zunächst bis zum 31. Dezember 2009 befristet ist. Da man die Betreiber von Blockheizkraftwerken, die im Vertrauen auf das im Bundestag verabschiedete EEG Investitionen vorgenommen haben, nicht unverschuldet in Existenznot bringen möchte, bringt die gefundene Lösung Vertrauen in die Politik zurück und ermöglicht eine Wirtschaftlichkeit der Anlagen.

Abgeordnete der beiden Koalitionsfraktionen unterstrichen ihren gemeinsamen politischen Willen, dass nach Vorliegen der Nachhaltigkeitsverordnung ausschließlich zertifiziertes Pflanzenöl Anspruch auf den NawaRo-Bonus im EEG eröffne. Um dafür jetzt die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, einigte man sich darauf, dass als Stichtag für die Kriterien der Nachhaltigkeitsverordnung in Fragen der Landnutzungsänderung der 1. Januar 2005 maßgeblich sein solle.

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