Bundestag nimmt sich selbst nicht ernst

Bundestag nimmt sich selbst nicht ernst

Berlin –

Bundestag nimmt sich selbst nicht ernst

“Die Chance, das Parlament gegenüber der Bundesregierung zu stärken, wurde heute vertan”, erklärt Eva Bulling-Schröter zur Debatte im federführenden Umweltausschuss um die Anwendung des Artikels 23 Grundgesetz in Bezug auf die Verhandlungen um das EU-Klimapaket. Die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

“Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 11./12. Dezember 2008 in Brüssel wurde zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine politische Einigung über die Ausgestaltung des EU-Klima- und Energiepakets erzielt. Der Ratsbeschluss weicht jedoch in wesentlichen Punkten von der Vorgabe des Bundestages an die Bundesregierung ab, die diese durch den Bundestagsbeschluss auf BT-Drucksache 16/9334 vom 28. Mai 2008 erhalten hat. Damit hätte sich die Bundesregierung – egal ob die Abweichungen bewusst oder unter dem Druck einer Kompromissfindung geschahen – nach Artikel 23 GG während der Verhandlungen an den Bundestag wenden müssen, um ein Einvernehmen mit dem Parlament herzustellen. Das ist nicht passiert.

Wenn die Koalition den von ihr selbst herbeigeführten Bundestagsbeschluss zum EU-Klimapaket ernst nehmen würde, hätte sie heute im Ausschuss nicht ihr nachträgliches Einvernehmen mit den Verhandlungsergebnissen der Bundesregierung zum EU-Klima- und Energiepaket erklären dürfen. Schließlich weichen diese in zentralen Fragen von der Vorgabe des Parlaments ab: So wird nach dem Ratsbeschluss, der heute von EU-Parlament in erster Lesung bestätigt wurde, ab 2013 auf eine vollständige Versteigerung der Emissionszertifikate im Stromsektor verzichtet, denn osteuropäische Kraftwerke erhalten die Mehrheit der Zertifikate umsonst. Zudem wird auch die emissionshandelspflichtige Industrie weitgehend von der Auktionierung freigestellt. Sonderregelungen sollten nach dem Bundestagsbeschluss aber vom Inhalt eines Post-Kyoto-Abkommens abhängig gemacht werden, dass frühestens im Dezember 2009 verabschiedet werden wird.

Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer entsprechenden Beschlussfassung (Nichteinvernehmen mit der Bundesregierung) wurde dieses Instrument erstmals parlamentarisch aktiviert. Durch seine Ablehnung wurden die Chancen, die das neue Verfahren nach Artikel 23 Abs. 3 GG seit zwei Jahren zur Stärkung des Parlaments gegenüber der Bundesregierung in Legislativverfahren der EU bieten, vergeben.”

F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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