Bundesregierung senkt die Biokraftstoffquoten

Bundesregierung senkt die Biokraftstoffquoten

Berlin –

Bundesregierung senkt die Biokraftstoffquoten

Beimischung von Biodiesel steigt auf 7 Prozent

Berlin, 22. Oktober 2008 – Stärker als erwartet werden mit dem heute von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zur „Änderung der Förderung von Biokraftstoffen“ die zukünftigen Anteile der Biokraftstoffe zur Verbesserung der Klimabilanz beschnitten. Der Gesetzentwurf hat gegenüber dem im Dezember 2007 vorgelegten Achten Gesetz zur Änderung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes (8. BImSchG) im Wesentlichen zwei Änderungen zum Ziel: Erstens soll die Gesamtquote bis 2014 aufgrund des Stops von E10 gesenkt werden. Zweitens soll ab 2015 die EU-Dekarbonisierungsstrategie national umgesetzt werden.

Mit der Dekarbonisierung ist eine Umstellung von der energetischen Biokraftstoffquote auf den tatsächlichen Klimaschutzbeitrag der eingesetzten Biokraftstoffe verbunden. Die neue Klimaschutzquote soll 3 Prozent ab 2015 und 7 Prozent ab 2020 betragen. Im 8. BImschG waren noch 5 Prozent für 2015 und 10 Prozent ab 2020 vorgesehen.

Bei einem zum besseren Vergleich unterstellten Netto-Klimaschutzbeitrag von 58 Prozent der eingesetzten Biokraftstoffe gegenüber fossilen Kraftstoffen müsste allerdings der energetische Anteil der Biokraftstoffe von 6,25 Prozent (Gesamtquote 2014) auf ca. 5 Prozent (bei 3 Prozent Klimaschutzquote 2015) zurückgehen. Daher vermindert der Gesetzentwurf die Perspektiven für die zukünftige Entwicklung der Biokraftstoffe. Korrekturen sind im anstehenden Gesetzgebungsverfahren oder bei der für Ende 2011 geplanten Überprüfung dringend erforderlich.

Für die Gesamtquote 2009 enthält der Gesetzentwurf gegenüber der ursprünglichen Ressortvorlage mit der Festsetzung auf 5,25 Prozent eine Verbesserung, die von UFOP begrüßt wird. Für die Folgejahre bis 2014 soll es bei 6,25 Prozent bleiben. Zur Erfüllung der Gesamtquote erwartet UFOP eine Beimischung bis zur Höchstgrenze der Dieselnorm von 7 Prozent und damit eine Zunahme von derzeit 1,5 Mio. t auf 2 Mio. t Biodiesel. Die Beimischung reicht allerdings bei weitem nicht aus zur Auslastung der in den letzten Jahren entstandenen nationalen Produktionskapazitäten von mehr als 4 Mio. t.

Unterstützt wird ebenfalls die Halbierung der nächsten Steuerstufe für reinen Biodiesel. Dadurch verbessert sich allerdings die Wettbewerbssituation nicht grundlegend. Die Energiesteuer steigt in 2009 sogar noch von 15 auf 18 Cent je Liter an und Pflanzenölkraftstoff wird die Vergünstigung nicht gewährt. Bei einer von UFOP für das 1. Halbjahr 2008 festgestellten Unterkompensation in Höhe von 22 Cent je Liter für nicht integrierte Biodiesel-Anlagen ohne eigene Ölmühle bleiben die Marktchancen daher weiterhin sehr gering.

Der Gesetzentwurf trägt weiterhin der Forderung nach einer nachhaltigen Erzeugung der aus importierten Soja- und Palmölen erzeugten Biokraftstoffe Rechnung. Die Anforderungen sollen mit dem anstehenden Erlass der Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft gesetzt werden. Auch die Wettbewerbsverzerrung durch den Billig-Import von subventioniertem Soja-Biodiesel aus den USA soll beseitigt werden. Bereits anderweitig subventionierte Importe sollen von der Quotenerfüllung und der Steuerermäßigung ausgenommen werden.

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Dr. Norbert Heim
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