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Energyprofi.com Blog
Dec
25
2008
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Ist es möglich das meine Erdwärmequelle einmal der sieht? |
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Thursday, 25. December 2008 |
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Ist es möglich das meine Erdwärmequelle einmal der sieht?
Die Anlagen sind heutzutage technisch so ausgegeben, dass jederzeit eine Regeneration des Untergrundes durch den natürlichen Wärmefluss erfolgt. Seitens der Wasserbehörden erfolgen jedoch gelegentlich Begrenzungen hinsichtlich der Nutzungsdauer, welche dann jedoch bei ordnungsgemäßem Betrieb verlängert werden können.
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Dec
25
2008
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Was kostet eine Erdwärmeanlage? |
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Thursday, 25. December 2008 |
Was kostet eine Erdwärme-Anlage?
Die Erdwärme-Anlage besteht zumeist aus zwei Teilen - einer Wärmepumpe und den dazugehörigen Sonden beziehungsweise Kollektoren.
Eine grobe Schätzung besagt, dass man für 1 kW Wärmepumpenleistung ca. 800 bis 1.200 Euro für die Erschließung der Erdwärmequelle aufwenden muss. Dazu kommt dann noch die Anschaffung einer Wärmepumpe. Einsparungen gegenüber einer konventionellen Heizung entstehen dadurch, dass man zum Beispiel keinen Schornstein benötigt.
Damit liegt eine Wärmepumpe auf Grund der deutlich geringeren Kosten für die eingesetzte Energie etwa bei der Hälfte der Kosten einer Öl- oder Gasheizung. Zu berücksichtigen ist hier noch der jeweilige Strompreis, denn die Wärmepumpe wird zumeist mit Strom immer häufiger auch mit Gas betrieben.
Lesen Sie auch unsere weiteren Informationen zum Thema Wärmepumpe..
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Letzte Aktualisierung ( Friday, 2. January 2009 )
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Dec
25
2008
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Thursday, 25. December 2008 |
Was ist Erdwärme?
Die Nutzung der oberflächennahe geothermalen Energie, oder Erdwärme, ist die im oberen leichter zugänglichen Teil der Erdkruste gespeicherte Wärme. Sie umfasst die in der Erde gespeicherte Energie, soweit sie der Erdkruste entzogen und genutzt werden kann, und zählt zu den regenerativen also erneuerbaren Energien.
Sie kann sowohl direkt, etwa zum Heizen und Kühlen über Wärmepumpen, als auch zur Erzeugung von elektrischem Strom oder in der Kraft-Wärme-Kopplung verwendet werden.
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Dec
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2008
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Kann mit Erdwärmesysteme in auch gekühlt werden? |
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Thursday, 25. December 2008 |
Kann man mit Erdwärme-Systemen auch gekühlt werden?
Die Kühlung über eine Erdsonde ist meist eine sehr kostengünstige Möglichkeit zur Klimatisierung von Gebäuden. Dies gilt nicht nur für den Bürobereich, in Zukunft wird auch im Wohnbereich einen immensen Bedarf bestehen. Bei der direkten Kühlung wird die Untergrundtemperatur aus der Sonde über einen Wärmetauscher direkt an die Fußbodenheizung übergeben. Da die Wärmepumpe in diesem Fall ausgeschaltet bleiben kann und dadurch nur die Umwälzpumpe arbeitet, entstehen sehr geringe Kosten. Diese entsprechen in etwa einer normalen elektrischen Klimaanlage.
Mit der Kühlung des Gebäudes über das Erdwärme Systemen wird Wärme über die Erdwärme- Sonden in den Untergrund abgeführt, dies kann wiederum einer besseren Regenration der Sonden führen.
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Letzte Aktualisierung ( Thursday, 25. December 2008 )
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Dec
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2008
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Weiterentwicklung der energiepolitischen Rahmenbedingungen auf gutem Weg: Anfang 2009 treten... |
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Friday, 19. December 2008 |
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Berlin (pressrelations) - Weiterentwicklung der energiepolitischen Rahmenbedingungen auf gutem Weg: Anfang 2009 treten weitere Rechtsänderungen in Kraft
Die Stärkung des Wettbewerbs auf den Energiemärkten, die Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien werden im kommenden Jahr in Deutschland weiter vorangetrieben. Zum Jahresbeginn 2009 treten hierfür eine Reihe von Rechtsänderungen bzw. Maßnahmen in Kraft, weitere Vorhaben sind in konkreter Vorbereitung.
Hierzu der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Wir setzen den eingeschlagenen energiepolitischen Kurs konsequent fort. Ziel bleibt eine möglichst kostengünstige Energieversorgung durch die Stärkung des Wettbewerbs, eine möglichst effiziente Nutzung der Energie und ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Energien. Praktische Energiepolitik im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern ist die Summe vieler Einzelmaßnahmen."
Anreizregulierung der Netzentgelte
Am 1. Januar 2009 beginnt die Anreizregulierung der Netzentgelte. Mit dieser Verordnung werden den Netzbetreibern Anreize für eine kosteneffiziente Betriebsführung gesetzt. Die Netzbetreiber können nun zeigen, wie leistungsfähig die einzelnen Unternehmen sind.
Umsetzung der Transparenzinitiative des Bundeswirtschaftsministeriums
Mit dem Ziel einer verbesserten Transparenz sollen ab dem 2. Quartal kommenden Jahres die Kraftwerksdaten bei der Strombörse veröffentlicht sowie die Stromrechnungen informativer und nachvollziehbarer gestaltet werden. Damit wird die Transparenzinitiative durch konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Verbraucher konsequent umgesetzt. Auch das Bundeswirtschaftsministerium wird sein Informationsangebot unter www.energie-verstehen.de weiter ausbauen.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Durch das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird die Förderung der kombinierten Nutzung von Strom und Wärme weiter ausgebaut. Kraft-Wärme-Kopplung ist eine Schlüsseltechnologie, die wir noch stärker als bisher nutzen wollen: Wenn Strom produziert wird, sollte, dort wo möglich, Abwärme nicht einfach in die Luft gehen. Das zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz schafft hierfür die Voraussetzungen.
Novelle der Heizkostenverordnung
Über die novellierte Heizkostenverordnung kann der Verbraucher zukünftig seine Heizkostenrechnung durch sein Verbrauchsverhalten stärker als bisher beeinflussen. Gebäudeenergieausweise können jetzt bei allen Wohngebäuden verlangt werden, bisher galt dies nur für Häuser, die vor 1966 fertig gestellt wurden; der Käufer oder Mieter einer Immobilie weiß so zukünftig, auf was er sich energieseitig bei Kauf oder Miete einlässt.
Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
Bei den erneuerbaren Energien sind die Voraussetzungen für den raschen Ausbau entsprechend den von der Bundesregierung selbst gesetzten Ausbauzielen - den Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung bis 2020 auf 30 Prozent zu erhöhen - geschaffen worden: Zum 1. Januar 2009 tritt das novellierte EEG in Kraft. Damit verbunden sind teilweise deutlich erhöhte Einspeisevergütungen, insbesondere in technologisch anspruchsvollen und gleichzeitig wegen ihrer Mittel- und Grundlastfähigkeit energiepolitisch besonders wünschenswerten Bereichen, wie Offshore-Windkraft, Geothermiekraftwerken und Biogasverstromung.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Ebenfalls ab dem 1. Januar 2009 gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das in dem hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen besonders wichtigen Bereich der Wärmeerzeugung den Ausbau erneuerbarer Energien im Gebäudebereich voranbringen soll.
Energieleitungsausbaugesetz
Im Verlauf des Jahres 2009 werden weitere Maßnahmen folgen, insbesondere auch das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze, das planungsrechtliche Hindernisse für vordringliche Leitungsprojekte beseitigen soll. Durch einen beschleunigten Netzausbau werden die Voraussetzungen für eine bessere Integration der der erneuerbaren Energien und zur Stärkung des Wettbewerbs geschaffen.
"Auch wenn der erheblich gesunkene Ölpreis derzeit eine höchstwillkommene Entlastung für uns alle darstellt: Die Verbraucher müssen sich darauf einstellen, dass dies auf Dauer nicht so bleiben wird. Energie ist ein knappes und teures Gut. Deshalb haben wir mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm den richtigen Weg eingeschlagen. Mit dem von mir angestoßenen Maßnahmenpaket für mehr Wettbewerb bei Strom und Gas haben wir für den Verbraucher spürbare Erfolge erreicht, etwa wenn ich an das verschärfte Kartellrecht denke, das die Gasversorger schon zu Zugeständnissen gezwungen hat. Mit den jetzt neu in Kraft tretenden Maßnahmen setzen wir diesen erfolgreichen Weg fort. Wir stärken Wettbewerb und Transparenz weiter und rüsten unsere Energieversorgung insgesamt für die Herausforderungen der Zukunft," erklärt Bundesminister Glos abschließend.
Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.bmwi.de
Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail:
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Pressemitteilungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen.html
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