Kategorie: Energierecht

Beim Energierecht handelt es sich um eine komplexe und vielschichtige Materie es ist keine rechtssystematische Einheit, in der nicht nur rechtliche, sondern auch technische, wirtschaftliche und politische Aspekte berücksichtigt werden müssen.
Die zentralen rechtlichen Regelungen finden sich im Energiewirtschaftsgesetz. Auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen, welche jedoch nur für die leitungsgebundenen Energien Elektrizität und Gas Anwendung finden. Für nicht leitungsgebundene Energiewirtschaft, also für  Bereiche wie Kohle und Öl, verbleibt es, abgesehen von nur Einzelbereiche betreffenden Rechtsvorschriften, bei den für die Wirtschaft allgemein gültigen Rechtsnormen. Es sind diese das Bürgerlichen Gesetzbuch, das Handelsgesetzbuch sowie das Gesellschafts- und Kartellrecht.

Der Bereich wird betreut von Frau Rechtsanwälting Veronika Knodt. Frau Knodt wird das Energierecht, das durch das am 13.07.2005 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts einem maßgeblichen Systemwandel unterworfen worden ist, systematisch darstellen und über aktuelle Entwicklungen informieren.

Zum Energierecht im weiteren Sinne gehören u.a. die energierechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Umwelt – wie z. B. das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen, das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien und das Gesetz für die Erhaltung , Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung – sowie das Atomgesetz.
Enge Verknüpfungen im Rahmen der Europäischen Union die Berücksichtigung des Europarechts und der Rechtssysteme der anderen europäischen Staaten sind zu berücksichtigen.